Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
Rechtsform
Sonstige juristische Person
Sitz
Erlangen
Geschäftsanschrift
Hugenottenplatz 5, 91054 Erlangen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 7079
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
24.11.2023
Abrufstand
31.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen; Betrieb aller banküblichen Geschäfte als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Sparkasse wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam; dies gilt nicht bei der Vornahme von Rechtsgeschäften gegenüber einem Mitglied des Vorstands und auch nicht in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Bayern
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Paulus-Rohmer
Erlangen
Vorstand
Johannes von Hebel
Künzelsau
Vorstand
Matthias Mickmann
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.10.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung
Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung vom 07.03.2017 die Satzung neu gefasst.
Der Verwaltungsrat hat am 19.06.2023 mit Zustimmung des Trägers (Beschluss des Zweckverbands der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach vom 19.06.2023) die Änderung des § 4 (Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung trat am 01.09.2023 in Kraft.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Übergangsweise besteht der Vorstand gem. § 13 Absatz 3 der Satzung bis zum Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds aus dem Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ist durch Vereinigungsvertrag vom 31.03.2017 nebst Beschlüssen der Verwaltungsräte vom 07.03.2017 und 08.03.2017 sowie der Träger jeweils vom 31.03.2017 und Genehmigung der Regierung von Mittelfranken vom 03.04.2017 (Az. RMF12-1467-2-71-20) gemäß Art. 16 SpkG (Bayern) mit der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch (Amtsgericht Fürth HRA 7151) vereinigt. Die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch (Amtsgericht Fürth HRA 7151) ist infolgedessen nun erloschen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.