Handelsregister · VR 100442

Chronologischer Auszug

Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e. V. (SKJR)

b)
Heilbronn
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Personen, die den Verein gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Sperrfechter, Alexander, Abstatt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Koch, Bastian, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 11.12.1961 zuletzt geändert am 06.03.2012
a)
06.02.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
08.02.1962
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 21-26 Sb. II
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.02.2017
Gums

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 30
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
01.03.2017
Gums
4b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
Vorstand:
Sperrfechter, Alexander, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
Vorstand:
Koch, Bastian, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Aufnahme neuer Mitglieder), § 5 (Ruhen der Mitgliedschaft), § 6
(Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Organe), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), § 10
(Protokollführung), § 11 (Kassenprüfung), § 12 (Vereinsauflösung) und § 13 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
04.06.2019
Ehrhardt

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 34
5b)
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des
Spaltungsplans vom 13.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.12.2020 den
Teilbereich Jugenkultur / Popbüro aus seinem Vermögen zum Zwecke der Neugründung
des Vereins
"Freies Kulturzentrum Maschinenfabrik Heilbronn e.V.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR
725040) auf diesen übertragen (Abspaltung zur Neugründung).

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
26.03.2021
Gall
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck)
beschlossen.
a)
19.09.2024
Schneider

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 40

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.