Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 1995
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Lukas
Essen
Vorstand
Michael Klotz
Gelsenkirchen
Vorstand
Stephanie Olbering
Gelsenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2002.
Löschung des Vorstandes Klaus Marciniak erfolgte von Amts wegen, da doppelte Eintragung in lfd. Nr. 1 Spalte 3 versehntlich veranlasst wurde.
Satzung
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 12.11.2002 wurde die Satzung in § 2 (Gewährträger/Träger), § 4 (Verwaltungsrat) und § 8 (Kredite und Beteiligungen) geändert und neu gefasst.
Die Satzung ist auf der Grundlage des § 6 SpkG NW durch Beschluss des Rates der Stadt Gelsenkirchen vom 14.05.2009 mit Wirkung zum 01.07.2009 neugefasst.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 17.03.2011 die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 13.05.2015 die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.