Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten im Ausschreibungswesen sowie Betrieb einer Ausschreibungsdatenbank.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Uwe Günther
Gräfelfing
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Gundula Buchmann
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Uwe Kielas
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.1952 zuletzt geändert am 28.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2002 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 18. Juni 1999 mit der "Verlag Bayerische Staatszeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in München (AG München, HRB 3922) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluß vom 18. Juni 1999 zugestimmt.
Der mit der Verlag Bayerische Staatszeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 3922) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.1999 ist durch Vertrag vom 03.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2014 hat zugestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 68 So.
Beschluß Bl. 75 SB; Neue Satzung Bl. 76 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.