Handelsregister · VR 3204 früher Amtsgericht Borken

Chronologischer Auszug

St. Walburgis-Schützenverein Holthausen-Bleking e.V. · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1St. Walburgis-Schützenverein Holthausen-Bleking

b)
Velen
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.

b) Beginn Rötung Ende Rötung
Präsident:
Effing Tenk, Bernhard, Velen, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
Vizepräsident:
Holtkamp, Hartmut, Velen, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
Schriftführer:
Schulze Weddeling, Paul, Velen, *XX.XX.XXXX
Kassenführer:
Schlüter, Andreas, Velen, *XX.XX.XXXX

b) Beginn Rötung Ende Rötung
eingetragener Verein
Satzung vom 17.04.1922 zuletzt geändert am 20.01.1995
08.06.2009
Schlüter

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.05.1922
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
an die Stelle des bisherigen
Registerblattes Borken VR
204) getreten.
Freigegeben am 08.06.2009.

a)
2a)Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
Schriftführer:
Schulze Weddeling, Paul, Velen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Haselhoff, Hubert, Velen, *XX.XX.XXXX

b) Beginn Rötung Ende Rötung
31.01.2011
Große Lordemann

a)
3Rechtsformzusatz ergänzt:
St. Walburgis-Schützenverein Holthausen-Bleking e.V.
Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
Präsident:
Effing Tenk, Bernhard, Velen, *XX.XX.XXXX
Der bisherige Viszepräsident ist wiedergewählt als
Präsident:
Holtkamp, Hartmut, Velen, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
Vizepräsident:
Heidemann, Markus, Velen, *XX.XX.XXXX

a)
a)15.11.2017
Schlüter

a)
4Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt,
dass zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2023 hat die Neufassung der
Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung
beschlossen.
12.05.2023
Hörnemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.