Handelsregister · VR 1111

Registerinformationen

St. Sebastianus Schützenbruderschaft Ehrenbreitstein gegr. 1520 e.V. · Amtsgericht Koblenz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Ehrenbreitstein gegr. 1520 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Koblenz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1111
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Letzte Eintragung
30.07.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Wechsung

Montabaur

Vorstand

Claudius Volkert

Koblenz

Vorstand

Manfred Diehl

Koblenz

Vorstand

Volker Schuh-Klöckner

Koblenz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.02.1873 zuletzt geändert am 26.01.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Mitgliedschaft) und 9 (Einberufung zum Schützengebot) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Schiedsgerichtsklausel) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Datenschutz) und die Neufassung der Satzung beschlossen

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.05.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.04.2006.
  • Beschluss Blatt 176-181 der Akten
  • Satzung Blatt 182-189 der Akten
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 222 - 227 der Akten
  • Fall 6
  • Beschluss Blatt 260-263 der Akten
  • Satzung Blatt 275 ff der Akten
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Satzung Blatt 322 - 332 der Akten
  • Fall 9
  • Fall 11
  • Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.