Handelsregister · VR 300497 früher Amtsgericht Bergheim

Registerinformationen

St. Sebastianus Schützenbruderschaft e.V. · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
St. Sebastianus Schützenbruderschaft e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pulheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 300497 früher Amtsgericht Bergheim
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
21.10.2025
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Klaus Pogorzalek

Pulheim

Vorstand

Thomas Krupp

Pulheim

Vorstand

Thomas Ritter

Pulheim

Vorstand

Friedhelm Kuhl

Pulheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.05.1930 zuletzt geändert am 06.02.2004
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Pflichten allgemein) und § 18 (Vertretungsvorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Rechte), § 10 (Ordnungsmaßnahmen), § 15 (Beratung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 23 (Vermögen und Sachwerte) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.06.1930 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 497 Amtsgericht Bergheim getreten. Freigegeben am 23.06.2009.
  • Beschluss Bl. 142-146 Sdb.; Satzungsfassung Bl. 147-153 Sdb.
  • Beschluss Bl. 180 - 182 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 183 - 191 Sdb.
  • Beschluss Blatt 194-198 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 199-202 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.