Handelsregister · VR 4476

Registerinformationen

St.Sebastianus Schützenbruderschaft Bonn-Endenich vor 1669 e.V. · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
St.Sebastianus Schützenbruderschaft Bonn-Endenich vor 1669 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4476
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
08.04.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Horst Weber

Bonn

Vorstand

Hubert Meiswinkel

Bonn

Vorstand

Claudia Schöneseiffen

Bonn

Vorstand

Andrea Faßbender

Bonn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 21.01.1979,15.05.1979, 09.10.1979 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.01.1991 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § § 3 (Mitgliedschaft und Aufnahme), 7 (Versammlungen), 8 (Vorstand) § 9 (Der Aufgabenbereich des geschäftsführenden Vorstandes und der anderen Vorstandsmitglieder) und § 14 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Wesen und Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Wesen und Aufgaben) und § 13 (Auflösung der Bruderschaft) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.03.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.09.2004.
  • Beschluss Blatt 163-165 der Akten
  • Satzung Blatt 169 der Akten
  • Beschluss Blatt 187 - 188 der Akten
  • Satzung Blatt 197 der Akten
  • Beschluss Blatt 208-213 der Akten
  • Satzung Blatt 214 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.