Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnhame und Herausgabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hartmann Stephan
Burkardroth
Vorstand
Daniela Voll
Burkardroth OT Stangenroth
Vorstand
Jessica Endres
Burkardroth OT Stangenroth
Vorstand
Verena Keßler
Burkardroth OT Stangenroth
Vorstand
Anna Schmitt
Burkardroth OT Stangenroth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.03.1976 zuletzt geändert am 07.04.1996
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Zweck) und 14 (Genehmigungspflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2013 hat die Änderung der §§ 7 (Der Vorstand) und 11 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.09.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7-12 SB;
Protokoll Bl. 36 ff SB;
Protokoll Bl. 42 f SB; Neue Satzung Bl. 45 ff SB.
Protokoll Bl. 53ff SB;
Protokoll Bl. 57 bis 59 SB;
Protokoll Bl. 63 ff SB;
Protokoll Bl. 75 ff SB;
Protokoll Bl. 79 ff SB; Neue Satzung Bl. 82 ff SB.
Protokoll Bl. 97 ff SB;
Niederlegungsschreiben Bl. 103 SB;
Protokoll Bl. 107 ff SB;
Protokoll Bl. 115 f SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.