Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Folgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Schlereth
Bastheim-Reyersbach
Vorstand
Lisa Fabienne Leutheuser
Bastheim-Reyersbach
Vorstand
Lea Fuchs
Bastheim-Reyersbach
Vorstand
Steffen Klemm
Bastheim OT Reyersbach
Vorstand
Steffen Behr
Mellrichstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.05.1975 zuletzt geändert am 11.04.1987
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: § 2 (Zweck des Vereins) sowie § 10 Abs. 2 (Gesetzliche Vertretung) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 (Genehmigungspflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Wesen und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 7 (Der Vorstand), 11 (Die Mitgliederversammlung) und 13 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.11.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 70-77 SB;
Protokoll Bl. 4 ff SB;
Protokoll Bl. 21 SB; Neue Satzung Bl. 22 ff SB.
Protokoll Bl. 32 ff SB;
Protokoll Bl. 37 ff SB;
Satzung Bl. 46 f SB; Protokoll Bl. 44 ff SB;
Protokoll Bl. 54 ff SB;
Protokoll Bl. 60ff SB; neue Satzung Bl. 63ff SB
Protokoll Bl. 75ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.