Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR., c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dörte Habermann
Lohr a.Main
Vorstand
Christian Ruf
Lohr a.Main
Vorstand
Stefan Just
Lohr a.Main
Vorstand
Torsten Gebhardt
Lohr a.Main
Vorstand
Manfred Hock
Lohr a.Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.11.1971 zuletzt geändert am 22.01.1980
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2015 hat die Änderung der §§ 7 (Der Vorstand), 9 (Geschäftsgang, Sitzung des Vorstandes), 10 (Gesetzliche Vertretung), 13 (Geschäftsführung), 17 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2024 hat die Einfügung von Abs. 8 in § 1 der Satzung (Name, Wesen und Sitz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 38 ff SB;
Beschluss: Bl. 93(SB) Neue Satzung: Bl. 95 (SB)
Beschlüsse Bl. 128, 129, 143 SB; Satzung Bl. 136 SB.
Beschluss Bl. 163 SB; Satzung Bl. 164 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.