Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Folgende Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erheben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Verena Harth
Aschaffenburg
Vorstand
Nicola Curcio
Aschaffenburg
Vorstand
Martin Theisen
Aschaffenburg
Vorstand
Michael Andronov
Aschaffenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1954 zuletzt geändert am 08.05.1974
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name, Wesen, Sitz).
Durch Beschluss der Vorstandschaft gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung vom 19.02.2025 wurde die Änderung des § 1 (Name, Wesen und Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1932. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 33-37 So.
Beschluss Bl. 13 SB Satzung Bl. 15 ff. SB
Satzung Bl. 48 ff SB; Protokoll Bl. 38 ff SB;
Satzung Bl. 81-88 SB; Protokoll Bl. 75-80 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.