Der Verein wird von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist wie folgt beschränkt: Die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich für a) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR; b) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR; c) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Giehl
Eisingen
Vorstand
Katarina Engelhardt
Eisingen
Vorstand
Sabine Laschinski-Mitnacht
Eisingen
Vorstand
Ludwig Leidinger
Eisingen
Vorstand
Bernd Müller
Waldbüttelbrunn
Vorstand
Sandra Pfau
Eisingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1913 zuletzt geändert am 22.04.1986
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2009 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 7 (Der Vorstand), 14 (Genehmigungspflicht).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12 ff So.
Satzung Bl. 100 ff SB; Beschluss Bl. 98ff SB;
Neue Satzung Bl. 108 ff SB.
Protokoll Bl. 113 SB;
Protokoll Bl. 115 - 117 SB;
Beschluss Bl. 136 R.SB; Satzung Bl. 138 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.