Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Folgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Hüfner
Hammelburg-Untererthal
Vorstand
Helena Popp
Hammelburg-Untererthal
Vorstand
Mafred Müller
Lohr am Main
Vorstand
Stefan Thoma
Hammelburg
Vorstand
Jessica Pfeuffer
Hammelburg-Untererthal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.05.1972 zuletzt geändert am 27.10.1993
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2006 hat die Änderung der §§ 6 ( Vorstand) und 13 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: § 2 (Zweck des Vereins), 7 (Der Vorstand), 10 (Gesetzliche Vertretung) und 14 (Genehmigungspflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 7.10.2015 hat die Änderung des § 13 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.08.1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 23 ff, 70, 86 HB;
Protokoll Bl. 30 ff SB; Neue Satzung Bl. 33 ff SB.
Protokoll Bl. 42 ff SB;
Protokoll Bl. 52 ff SB;
Protokoll Bl. 59 ff SB; Neue Satzung Bl. 66 ff SB.
Protokoll Bl. 78 ff SB;
Satzung Bl. 87 ff SB; Protokoll Bl. 91 ff SB;
Protokoll Bl. 99 ff SB;
Protokoll Bl. 104 ff SB sowie Ernennung Bl. 108 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.