Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende (§ 10 der Satzung). Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden; b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 Euro; c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 Euro; d) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Engert
Kolitzheim
Vorstand
Tino Pabst
Sulzheim-Alitzheim
Vorstand
Tamara Kukoll
Sulzheim
Vorstand
Irene Schott
Sulzheim-Mönchstockheim
Vorstand
Susanne Sahlmüller
Sulzheim-Mönchstockheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.05.1983 zuletzt geändert am 16.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.07.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 68 ff So.
Protokoll Bl. 83 ff SB;
Protokoll Bl. 99 ff SB;
Protokoll Bl. 119 ff SB;
Protokoll Bl. 127 ff SB;
Protokoll Bl. 138 ff SB;
Protokoll Bl. 146 ff SB;
Protokoll Bl. 159 ff SB;
Protokoll Bl. 172 ff SB; Neue Satzung Bl. 166 ff SB.
Protokoll Bl. 186 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.