Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V. zu beantragen ist: a) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, b) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, c) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Endres
Bischofsheim a.d.Rhön
Vorstand
Frank Hergenhan
Bischofsheim a.d.Rhön-Unterweißenbrunn
Vorstand
Theresa Seifert
Bischofsheim
Vorstand
Kristina Klug
Bischofsheim i.d. Rhön
Vorstand
Irina Erb
Bischofsheim i.d. Rhön
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1955. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 45-51,54 HB;
Protokolle Bl. 10 ff SB;
Niederlegungsschreiben Bl. 28 SB;
Protokoll Bl. 31 f SB;
Protokoll Bl. 41 f SB; Neue Satzung Bl. 35 ff SB.
Protokoll Bl. 48 ff SB;
Protokoll Bl. 54 ff SB;
Protokoll Bl. 65 ff SB;
Protokoll Bl. 72 ff SB;
Satzung Bl. 79 ff SB; Protokoll Bl. 83 ff SB;
Protokoll Bl. 96 ff SB;
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2008 hat die Änderung des § 9 (Beschlussfähigkeit) der Satzung beschlossen.
Satzung vom 05.12.1954 zuletzt geändert am 23.10.1984
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 7 (Der Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mittel des Vereins), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Der Vorstand), 9 (Geschäftsgang, Sitzung des Vorstandes), 10 (Gesetzliche Vertretung), 11 (Die Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 13 (Geschäftsführung) und 16 (Vermögensanfall bei Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. Durch das Einfügen des § 14 (Genehmigungspflicht) in die Satzung hat sich die Nummerierung der nachfolgendem Paragraphen geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.