Der Brudermeister, der stellvertretende Brudermeister, der Kassenwart und der Geschäftsführer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes sind befugt, die Bruderschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der gesetzliche Vorstand hat das Recht, über einen Geldbetrag bis 500,00 DEM zu entscheiden. Bei Ausgaben zwischen 500,00 DEM und 2.000,00 DEM ist bei einem Dringlichkeitsbeschluss die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich, ansonsten ist ein Versammlungsbeschluss erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Eduard Palenberg
Heinsberg
Vorstand
Nadine Jansen
Geilenkirchen
Vorstand
Thomas Engert-Schunk
Baesweiler
Vorstand
Gerd Beemelmanns
Baesweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.03.1969 zuletzt geändert am 25.06.1989
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Satzungsänderung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.06.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.08.2004.