Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) zur Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) zu Grundstücksgeschäften im Umfang von mehr als 15.000 EUR c) zur Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR d) zur Übernahme von Bürgschaften, e) zur Erhebung von Klagen, soweit sich diese aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katharina Bald
Gemünden am Main
Vorstand
Christian Russo
Gemünden a. Main - Wernfeld
Vorstand
Norbert Thoma
Gössenheim
Vorstand
Thomas Gerlach
Gemünden a.Main
Vorstand
Tina Beitel-Joa
Gemünden a.Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.02.1909 zuletzt geändert am 21.11.1998
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2007 mit Nachtrag durch Vorstandsbeschluss vom 28.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Wesen und Sitz), 2 (Zweck des Vereins),7 (Vorstandschaft) 11 (Mitgliederversammlung) 13 (Geschäftsführung) 14 (Genehmigungspflicht) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.04.1909. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 85-90 SB;
Beschluss:Bl. 104 (SB)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.