Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für die nachstehend aufgeführten Angelegenheiten die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius erforderlich ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Rügamer
Bergtheim
Vorstand
Marten Lucas
Rimpar
Vorstand
Jordan Pischimarov
Rimpar
Vorstand
Elena Reitzenstein
Rimpar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.12.1907 zuletzt geändert am 18.02.1979
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Name (§ 1 Name, Wesen und Sitz) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 34 So.
Satzung Bl. 62 ff HB
Beschluss Bl. 65 SB; Neue Satzung Bl. 57 ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.