Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich (§§ 10 u. 14 der Satzung) für: - Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, - Grundstücksgeschäfte im Umfange von mehr als 15.000,00 EUR, - die Aufnahme und Herausgabe von Darlehen über 15.000,00 EUR, - die Übernahme von Bürgschaften,
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Norbert Götz
Dingolshausen
Vorstand
Günter Höfler
Donnersdorf-Traustadt
Vorstand
Markus Müller
Dingolshausen
Vorstand
Thomas Schmeier
Dingolshausen
Vorstand
Fabian Volk
Dingolshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.1910 zuletzt geändert am 14.04.1992
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.02.1910. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 57 ff So.
Protokolle Bl. 86 ff SB u. Bl. 93 ff;
Protokoll Bl. 127 ff SB;
Bischöfliches Dekret Bl. 140 SB;
Protokoll Bl. 144 ff SB;
Protokoll Bl. 156 SB;
Protokoll Bl. 163 ff SB;
Protokoll Bl. 169 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.