Handelsregister · HRA 4921

Registerinformationen

St. Johannes-Apotheke Inh. Godfried Conrad Bobale e. K. · Amtsgericht Coburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
St. Johannes-Apotheke Inh. Godfried Conrad Bobale e. K.
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Sitz
Seßlach
Geschäftsanschrift
Bahnhofstraße 148, 96145 Seßlach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 4921
Gericht
Amtsgericht Coburg
Letzte Eintragung
25.07.2024
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Inhaber(in)

Godfried Conrad Bobale

Ebensfeld

Zweigniederlassung

Theresen-Apotheke, Filialapotheke der St. Johannes-Apotheke Inh. Godfried Conrad Bobale e.K.

Hildburghausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten der bisherigen Inhaberin der St. Johannes-Apotheke Gabriele Rickhaus e.K. mit dem Sitz in Seßlach (Amtsgericht Coburg,HRA 2171) und der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen wurde bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Bobale, Godfried Conrad Ntonga, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen.
  • Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers (Verpächter) sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber (Pächter der Zweigniederlassung) ausgeschlossen.
  • Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Bobale, Godfried Conrad, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 08.03.2024 (Az. IN 40/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 01.05.2024 (Az. IN 40/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.