Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Die Schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich (§§ 10 u. 14 der Satzung) für: -Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden -Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 20.000 EUR -die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 20.000 EUR -die Übernahme von Bürgschaften -die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Menig
Schonungen
Vorstand
Christopher Schirling
Schonungen Ort. Forst
Vorstand
Ulrich Goltsch
Schonungen Ort. Forst
Vorstand
Katharina Santoro
Schonungen Ort. Forst
Vorstand
Thomas Ding
Schonungen - Forst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.10.1954 zuletzt geändert am 03.02.1985
Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2000 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 99 ff So.