Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch den Betrieb stationärer Senioreneinrichtungen. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere das Cellitinnen-Seniorenhaus Str. Gertrud in Düren. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen sowie Beteiligungen an steuerbegünstigten verbundenen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephanie Kirsch
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sebastian Felske
Bonn
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nach § 6 ist ein neuer § 7 eingefügt. Die bisherigen §§ 7 bis 10 werden nunmehr §§ 8 bis 11.
Im bisherigen § 9 und künftigen § 10 wird Abs. (1) eingefügt. Der bisherige Absatz (1) des § 9 (künftig § 10) wird nunmehr Abs. (2).
Die Gesellschafterversammlung vom 4.7.2023 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde § 2 (Zweck der Gesellschaft) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gemeinnützigkeit) , 11 (Jahresabschluss) sowie 20 (Kirchliche Aufsicht) und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.