St.-Franziskus-Xaverius-Schützenverein Frenkhausen und Umgebung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Drolshagen-Frenkhausen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 5246 früher Amtsgericht Olpe
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
27.05.2022
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Major, dem Kassierer, dem 1. Geschäftsführer und dem 2. Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Burghaus
Drolshagen
Vorstand
Lothar Burghaus
Drolshagen
Vorstand
Andreas Burghaus
Drolshagen
Vorstand
Sebastian Stahlhacke
Drolshagen
Vorstand
Manuel Hupertz
Olpe
Vorstand
Thorsten Bade
Drolshagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.05.1960 zuletzt geändert am 15.01.1989
Die Mitgliederversammlung vom 21. November 2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung (§§ 29, 30 der Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 2019 hat die Änderung der Satzung in § 6, § 7, § 29, § 34 und § 38 beschlossen.
Freitext
Umgeschrieben von VR 142 am 10.02.1967 Satzung Bl. 5 ff. d.A. Neufassung der Satzung Bl. 74 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 246 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 27.10.2009.
Beschluss Bl. 145-146, Satzung Bl. 149 ff. d.A.
Eintragung vom 26.05.2011 bezüglich der Änderung des Vereinsnamens ergänzt.
Satzung Bl. 209 ff. d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.