Handelsregister · HRB 12474

Chronologischer Auszug

St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.11.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
St. Franziskus-Hospital Ahlen

b)
Ahlen
Geschäftsanschrift:
Robert-Koch-Straße 28, 59227 Ahlen

c)
(1) Gegenstand und Zweck des
Unternehmens sind die Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege und der
Altenpflege, die Förderung der
Jugendpflege und Jugendfürsorge.
(2) Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch den Betrieb
von Krankenhäusern sowie von sonstigen,
der Förderung und Erhaltung der
Gesundheit dienenden stationären,
teilstationären und ambulanten
Einrichtungen, insbesondere der Krankenund Altenpflege. der Rehabilitation und der
vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung, sowie
durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Diätküchen- und Küchenpersonal und in
sonstigen Berufen auf dem Gebiet der
Alten- und Gesundheitspflege.
(3) Die Gesellschaft
a) darf alle Geschäfte eingehen und alle
Maßnahmen durchführen, die dem
Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann
sie
auch Arbeitsprogramme für elektronische
DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in
den eigenen Einrichtungen erstellen,
b) kann sich an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Altenund sonstigen, der Gesundheitspflege
dienenden Einrichtungen beteiligen
und/oder Kooperationen eingehen und für
andere gemeinnützige Einrichtungen
Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in
der Speisenversorgung, in der
Arzneimittelversorgung, in der
Personalverwaltung, dem
Rechnungswesen, im medizinisch
pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)).
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(4) Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu
der St. Franziskus-Stiftung deren Ziele zu
berücksichtigen.
(5) Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung
der in Absatz 1 genannten Aufgaben auf
dem gesamten Gebiete der Caritas tätig.
(6) Die Gesellschaft verfolgt dabei
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, mildtätige und kirchliche
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO 1977), und zwar
insbesondere durch die in Absatz 1 bzw. 2
genannten Aufgaben.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hövelmann, Volker, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lullmann, Werner, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Hinkelmann, Wilhelm, Münster, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Mertens, Winfried, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2004, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma - Sitz) und
mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von
Osnabrück (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 200350) nach
Ahlen sowie in § 2 (Gegenstand und Zweck des
Unternehmens) und damit die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren ist
eine Änderung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) sowie
in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen worden.
Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgessamt neu
gefasst.
a)
03.02.2010
Oesing
2a)
St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH
a)
16.02.2010
Oesing

b)
In Ergänzung der
Eintragung vom
03.02.2010
nachgetragen:
Rechtsform GmbH.
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hinkelmann, Wilhelm, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nolte, Burkhard, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
29.05.2012
Hartmann
4c)
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie der
Förderung der Jugendpflege und
Jugendfürsorge und die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen, sowie die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
Werke christlicher Nächstenliebe auf dem
gesamten Gebiet der Caritas.

Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
den Betrieb des St. Franziskus-Hospitals
Ahlen;
durch die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege - auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und förderung;
durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind; so kann sie auch
Arbeitsprogramme für elektronische DV-
Anlagen (Software) zur Anwendung in den
eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann
sich an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Alten- und sonstigen, der
Gesundheitspflege dienenden
Einrichtungen beteiligen und/oder
Kooperationen eingehen und für andere
gemeinnützige Einrichtungen Leistungen
erbringen (z. B.: Kooperation n der
Speisenversorgung, in der
Arzneimittelversorgung, in der
Personalverwaltung, dem
Rechnungswesen, im medizinisch
pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)).

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar
den steuerbegünstigter Zwecken der
Gesellschaft zu dienen geeignet sind.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben
in Form von Werken der Caritas wahr, sie
bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen
Propriums und anerkennt die bischöfliche
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im
Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in
den Einrichtungen des deutschen
Caritasverbandes (AVR).

Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur
St.
Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele
zu berücksichtigen.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) sowie in § 6 (Geschäftsführung /
Vertretung) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
17.01.2014
Pruß-Steinigeweg
5b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Rapos, Anja, Möhnesee, *XX.XX.XXXX
a)
15.04.2019
Hartmann
6c)
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens sowie die die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe.
Zweck der Gesellschaft ist ferner die
Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1
AO insbesondere für die dem
Unternehmensverbund St. Franziskus-
Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten
Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer
steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung
kann auch durch die vergünstigte
Überlassung von Gütern und Leistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
für deren steuerbegünstigte Zwecke
erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird
insbesondere verwirklicht durch:
- den Betrieb des St. Franziskus-Hospitals
in Ahlen;
- durch die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege - auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung;
- durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung
von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
- die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie in den §§ 3
(Gemeinnützigkeit) und 6 (Geschäftsführung / Vertretung)
beschlossen.
a)
13.01.2020
Fartmann
7c)
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe.
Zweck der Gesellschaft ist ferner die
Beschaffung von Mitteln nach 58 Nr. 1 AO
insbesondere für die dem
IJnternehmensverbund St. Franziskus-
Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten
Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer
steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung
kann auch durch die vergünstigte
Überlassung von Gütern und Leistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
für deren steuerbegünstigte Zwecke
erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.

Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- den Betrieb des St Franziskus-Hospitals in
Ahlen;
- die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege - auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 5GB V - der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung;
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind und welche nicht gegen die
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Gesellschaften
verstoßen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der
Zwecke an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Alten- und sonstigen, der
Gesundheitspflege dienenden
Einrichtungen beteiligen und/oder
Kooperationen eingehen.
a)
06.02.2020
Fartmann

b)
Ergänzung der Eintr.
vom 13.01.2020
8c)

Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung.

Zweck der Gesellschaft ist ferner die
Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1
AO insbesondere für die dem
Unternehmensverbund St. Franziskus-
Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten
Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer
steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung
kann auch durch die vergünstigte
Überlassung von Gütern und Leistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
für deren steuerbegünstigte Zwecke
erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.

Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- den Betrieb des St. Franziskus-Hospitals
in Ahlen;
- die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teil-stationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege - auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung;
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
-die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind und welche nicht gegen die
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Gesellschaften
verstoßen.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der
Zwecke an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Alten- und sonstigen, der
Gesundheitspflege dienenden
Einrichtungen beteiligen und/oder
Kooperationen eingehen.

Die Gesellschaft verwirklicht die in S. 1
genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit den
nachfolgend benannten steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses
Zusammenwirken erfolgt durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von
Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen,
durch Lieferungen oder durch die
Beistellung von Personal zur Erfüllung der
gemeinsamen Satzungszwecke.

Gegenstand der Gesellschaft ist
insbesondere die Weiterberechnung von
Verwaltungsleistungen (i. S. d. Buchführung
oder Personalabrechnung) oder
Instandhaltungs- und
Gebäudemanagementleistungen, die
Erbringung von Laborleistungen sowie die
Speisenversorgung aus der Zentralküche
an die unten genannten
Kooperationspartner, soweit diese
Leistungen bzw. Lieferungen zur
gemeinsamen Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke erforderlich
sind.

Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
mit den zum Unternehmensverbund um die
St. Franziskus-Stiftung gehörenden
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
und Förderkörperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, dazu gehören derzeit die
folgenden Körperschaften:

- St. Franziskus-Stiftung Münster
- St. Rochus-Hospital GmbH
- St. Clemens GmbH
- St. Nikolaus GmbH
- St. Vincenz-Gesellschaft mbH
- Maria-Josef Hospital Greven GmbH
- St. Elisabeth Hospitalgesellschaft
Niederrhein mbH
- St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH
- St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort
GmbH
- St. Franziskus-Hospital GmbH
- St. Barbara-Klinik Hamm GmbH
- St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH
- St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln
GmbH
- Elternschule und Gesundheitszentrum der
St. Barbara-Klinik Hamm GmbH
- Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH
- Elisabeth Krankenhaus GmbH,
- Medizinisches Versorgungszentrum
MediaVita Kamp-Lintfort GmbH
- St. Ludgerus-Haus GmbH
- Medizinisches Versorgungszentrum
MediaVita Lüdinghausen GmbH
- Medizinisches Versorgungszentrum
MediaVita GmbH
- Medizinisches Versorgungszentrum
Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH
- Ambulante Reha Bad Hamm GmbH
- Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH
- Zentrum für Nieren- und
Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-
Linckens GmbH
- Franziskus Gesundheitsakademie
Münster GmbH
- Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH
- Therastift GmbH
- St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH
- Klinik Maria Frieden Telgte GmbH
- MediaVita GmbH
- sjs catering + management GmbH
- Mauritzer Krankenhaus Service (MKS)
GmbH
- MKS Energie GmbH
- medical ORDER services GmbH
- medical ORDER instruments GmbH
- Mauritzer Krankenhaus Management
(MKM) GmbH
- FAC'T GmbH
- MEDIPLAN
Krankenhausplanungsgesellschaft mbH
- FAC'T IT GmbH
- FAC'T RS GmbH
- FAC'T GS GmbH
- MKS IT GmbH
- BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH
- St. Christophorus Ambulante Pflege
GmbH
- ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation
GmbH
- Verein der Freunde und Förderer für die
Hospizarbeit e.V.
- Altenzentrum Klarastift gGmbH
- Ambulante Dienste Klarastift GmbH.

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar
den steuerbegünstigten Zwecken der
Gesellschaft zu dienen geeignet sind.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben
in Form von Werken der Caritas wahr, sie
bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen
Propriums und anerkennt die bischöfliche
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im
Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in
den Einrichtungen des deutschen
Caritasverbandes (AVR).

Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur
St. Franziskus-Stiftung in Münster deren
Ziele zu berücksichtigen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
06.12.2021
Fartmann
9b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Nolte, Burkhard, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Keuschen, Thorsten, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen insoweit befreit,
als es sich um Rechtsgeschäfte mit anderen als
gemeinnützig anerkannten Organisationen
handelt.
a)
19.07.2022
Hartmann

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