Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse bzw. Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftflichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 30.000,00 DM oder 15.000,00 EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 30.000,00 DM oder 15.000,00 EUR, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Rügamer
Bergtheim
Vorstand
Dominika Beck
Bergtheim
Vorstand
Natalia Straube
Bergtheim
Vorstand
Sabine Sauer
Bergtheim
Vorstand
Bergitt Kauschka
Bergtheim
Vorstand
Irene Schneider
Bergtheim
Vorstand
Günter Karch
Bergtheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom ? zuletzt geändert am 05.06.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 29 ff So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.