Je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR b) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR c) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Hanft
Röttingen
Vorstand
Christian Karl
Riedenheim
Vorstand
Katharina Derr
Riedenheim
Vorstand
Kathrin Markgraf
Riedenheim
Vorstand
Verena Roth
Riedenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.10.1902 zuletzt geändert am 19.06.1997
Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Zweck des Vereins), 10 (gesetzliche Vertretung), 14 (Genehmigungspflicht).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.05.1903. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des AG Würzburg Zweigstelle Ochsenfurt VR 68 getreten. Satzung Bl. 15-20
Beschluss Bl. 61 R SB; Satzung Bl. 66 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.