Der Betrieb und die Trägerschaft der Pflegeeinrichtung St. Elisabeth Seniorenzentrum.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sophie Katrin Busse
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Hans Karl Herr
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "ElzLand Pflege GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 4721), um 1,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "ElzLand Pflege GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 4721), hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den "Geschäftsbetrieb St. Elisabeth" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.