Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steffan Schmidt
Rostock
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Martin Wolff
Rostock
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2009
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung des Vermögensteiles "ST-Club" des Studentenclub an der Sektion Schiffstechnik ST-Club-Rostock e.V. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock VR 34) nach Magabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedervollversammlung des übertragenden Rechtsträger vom 25.08.2009 zum Entwurf. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.09.2009 wirksam geworden.
Freitext
Beschluss vom 31.07.2011
Beschluss vom 30.07.2013
Beschluss vom 14.10.2014
Fall 7 Protokolle vom 07.08.2018 und 27.08.2018
Fall 8
Beschluss vom 07.05.2020
Fall 9 Beschluss Blatt 2 - 3 d.A.
Fall 10
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rostock (60 IN 323/24) vom 01.07.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.