Handelsregister · VR 4205 früher Amtsgericht Nettetal
Chronologischer Auszug
St. Clemens für Kaldenkirchen e.V. · Amtsgericht Krefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) St. Clemens für Kaldenkirchen e.V. b) Nettetal, Ortsteil Kaldenkirchen | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Clemens oder dem/der von ihm Beauftragten, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes der kath. Kirchengemeinde St. Clemens oder einer anderen vom Kirchenvorstand beauftragten Person und dem/der Schriftführer(in). Der Verein wird gemeinschaftlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen wenigstens einer/eine der/die Vorsitzende oder stellvertretende(r) Vorsitzende(r) ist. b) Vorsitzender: Buschmann, Hans, Nettetal, *XX.XX.XXXX Pfarrer: Schnitzler, Benedikt, Nettetal, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Peters, Christoph, Nettetal, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes: Dors, Frank, Nettetal, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Schattner, Christa, Nettetal, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.05.2008 | a) 16.02.2009 Nolden b) Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 26.11.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 535 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 09.02.2009. Satzung Blatt 17 ff. der Akten |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Clemens oder dem/der von ihm Beauftragten, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden , dem/der stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens oder einer anderen vom Kirchenvorstand beauftragten Person. Der Verein wird gemeinschaftlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen wenigstens einer/eine der/die Vorsitzende oder stellvertretende(r) Vorsitzende(r) ist. | a) Die Mitgliederversammlung 05.09.2018 hat die Änderungen der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft) und 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 21.11.2018 Schultes b) Anmeldung Blatt 1 ff.,15 Sonderband Satzung Blatt 21 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.