Handelsregister · VR 3306
Chronologischer Auszug
St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen e.V. · Amtsgericht Coesfeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen b) Gescher a) | Vorsitzender: Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.XXXX a) Beginn Rötung Ende Rötung | eingetragener Verein Satzung vom 24.03.1969 zuletzt geändert am 07.01.2005 | 15.06.2009 Schlüter b) Tag der ersten Eintragung: 06.06.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Borken VR 306) getreten. Freigegeben am 15.06.2009. a) |
| 2 | Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen e.V. | Fehlende allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Beginn Rötung Ende Rötung Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) und zu jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) verpflichtet, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Beginn Rötung Ende Rötung Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung Vorstand: Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.XXXX In den Vorstand gewählt als Vorsitzender: Schültingkemper, Thomas, Gescher, *XX.XX.XXXX a) | a) | 23.03.2015 Hörnemann a) |
| 3 | Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) und zu jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) verpflichtet, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | Die Mitgliederversammlung vom 03.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) und die Ergänzung in § 5 (Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstandes) beschlossen. | 13.10.2020 Hörnemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.