Handelsregister · VR 3306

Chronologischer Auszug

St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen e.V. · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen

b)
Gescher

a)
Vorsitzender:
Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.XXXX

a) Beginn Rötung Ende Rötung
eingetragener Verein
Satzung vom 24.03.1969 zuletzt geändert am 07.01.2005
15.06.2009
Schlüter

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.06.1969
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
an die Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Borken VR 306) getreten.
Freigegeben am 15.06.2009.

a)
2Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen e.V.
Fehlende allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Beginn Rötung Ende Rötung
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum
Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W.
fünftausend Euro) und zu jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit
einem Betrag von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro)
verpflichtet, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.

b) Beginn Rötung Ende Rötung
Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
Vorstand:
Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
Vorsitzender:
Schültingkemper, Thomas, Gescher, *XX.XX.XXXX

a)
a)23.03.2015
Hörnemann

a)
3Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nunmehr:
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in
der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur
Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines
Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) und zu
jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit einem Betrag von mehr als
5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) verpflichtet, die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Die Mitgliederversammlung vom 03.01.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) und die Ergänzung in § 5
(Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
13.10.2020
Hörnemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.