Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR d) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Nimbler
Großostheim
Vorstand
Annette Klug
Großostheim
Vorstand
Christian Neuburger
Großostheim
Vorstand
Kerstin Klug
Großostheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.09.1905 zuletzt geändert am 14.10.1976
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 hat die Änderung des § 13 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des § 13 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1906. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 48 So.
Neue Satzung Bl. 9-15 SB.
Neue Satzung Bl. 28-31 SB.
Neue Satzung Bl. 37-43 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.