1. Die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des SSV Ulm 1846 Fußball e.V., insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profi-Fußballs. 2. Im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß Ziffer 1 hat die Gesellschaft die Traditionswerte des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. zu erhalten. 3. Die Gesellschaft soll - soweit rechtlich möglich - Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Fußballmannschaften zur Benutzung von Einrichtungen zur Durchführung nationaler oder internationaler Wettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Zulassungen und Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) als Dachverband nationaler Fußballverbände. 4. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport an den von der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) organisierten Lizenzligen, an der vom DFB organisierten 3. Liga sowie an der von der Regionalliga Südwest GbR organisierten Regionalliga Südwest und an den von den Regional- und Landesverbänden organisierten tieferen Spielklassen - letzteres soweit rechtlich möglich - sowie der Erwerb der dafür benötigten Zulassungen und Lizenzen. 5. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management. Der Erwerb von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an anderen vom DFL e.V. lizensierten beziehungsweise am Spielbetrieb der 3. Liga, der Regionalliga, der Frauen-Bundesliga oder der 2. Frauen-Bundesliga teilnehmenden Fußball-Kapitalgesellschaften ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt entsprechend für die Mitglieder von Organen der Gesellschaft. Als mittelbare Beteiligung der Gesellschaft gilt auch die Beteiligung des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. an anderen Kapitalgesellschaften. 6. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere Dienstleistungen erbringen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft ist - vorbehaltlich Ziffer 5 Satz 2 bis 4 berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
SSV Ulm 1846 Fußball Geschäftsführungs GmbH
Ulm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.2020.
Die Hauptversammlung vom 22.06.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrats) und 20 (Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendung) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 600.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 23.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.04.2022 mit Nachtrag vom 04.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 09.03.2023 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der am 20.04.2022 / 04.05.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022 I) ist das Grundkapital um 500.000,00 EUR auf 2.500.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 04.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 360.000 EUR auf 2.860.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 24.10.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 13.12.2023 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der am 04.05.2023 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2023 I) ist das Grundkapital um 100.000,00 EUR auf 2.960.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Geschäftsführung) beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 07.04.2024 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der am 04.05.2023 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2023 I) ist das Grundkapital um 543.530,00 EUR auf 3.503.530,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 16.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 120.000,00 EUR auf 3.623.530,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von "wirtschaftlicher Geschäftsbereich Profi-Fußball" aus dem Vermögen des Vereins "SSV Ulm 1846 Fußball e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 720128) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 30.01.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Genehmigtes Kapital
Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13.06.2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.200.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2023 I)
Die Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2023, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.200.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2023 I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 556.470,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.