Handelsregister · HRB 707146
Chronologischer Auszug
SRH RPK Karlsbad GmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SRH RPK Karlsbad GmbH b) Karlsbad Geschäftsanschrift: Guttmannstr. 4, 76307 Karlsbad c) 1. DIe SRH RPK Karlsbad GmbH mit Sitz In Karlsbad verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steurbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für psychisch Kranke durch die medizinische Versorgung, Therapie, Pflege, Beratung und Weiterbildung. Sie verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 4. Die Gesellschaft kann im Rahmen Ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft gern. Abs. 2 dienen. Sie errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen gemeinnützigen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann Insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung auf die Einlage begrenzt Ist. | 125.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Windolf, Thomas, Pfinztal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2009. | a) 14.07.2009 Frank | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 7 AO. 2. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für psychisch Kranke durch die medizinische Versorgung, Jugendhilfe, Therapie, Pflege, Beratung und Weiterbildung. Sie verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen Ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen gemeinnützigen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung auf die Einlage begrenzt ist. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 8 (Geschäftsführung). | a) 31.07.2017 Knauf | ||
| 3 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Volks- und Berufsbildung, Förderung des Wohlfahrtswesen und die Förderung der Hilfe von Flüchtlingen gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9 und 10 AO. 2. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen der beruflichen Bildung und der medizinischen und beruflichen Rehabilitation durch die medizinische Versorgung, Jugendhilfe, Therapie, Pflege, Beratung und Weiterbildung, durch ergänzende Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt sowie durch Dienstleistungen der schulischen Bildung und Erziehung. Sie verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen Ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen gemeinnützigen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung auf die Einlage begrenzt ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. b) Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SRH fit for work Berufliche Bildung GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 472358) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 02.09.2022 Georg | |||
| 4 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens, insbesondere der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der medizinisch- beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Forund Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der stationären, teilstationären und abulanten Pflege und der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen, sowie der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften. Darüberhinaus wird der Zweck durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die Erbringung von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. AO in der jeweiligen Fassung erfolgt duch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an den die SRH Holding (SdbR) ummittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH 5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurde insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) | a) 15.12.2022 Knauf | |||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Menke, Manuel Hermann Josef, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Windolf, Thomas, Pfinztal, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2023 Knauf |
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