Handelsregister · HRB 730387

Chronologischer Auszug

SRH Bildung GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SRH Bildung GmbH

b)
Heidelberg
Geschäftsanschrift:
Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg

c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Weiter ist
Zweck die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege und das Betreiben von
Ambulanzen, die Förderung der Jugendund Altenhilfe, die Förderung des
Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe
für Flüchtlinge, die Förderung
internationaler Gesinnung und der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 9, 10 und 13 AO. Zweck
der Gesellschaft ist zudem auch die
Unterstützung hilfebedürftiger Personen.
Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die
Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58
Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke.
2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den
Gesellschaftszweck insbesondere durch die
Erbringung von Dienstleistungen im
Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen.
Insbesondere sind das Dienstleistungen:
- der beruflichen und schulischen Bildung,
- der beruflichen Rehabilitation,
- der Fort- und Weiterbildung,
- der Forschung, Lehre, Entwicklung und
Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialwesens.
Sie kann diese Leistungen durch
abhängige Unternehmen i.S.v. 17 Abs. 1
AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen"
genannt) oder zusammen mit Dritten
erbringen.
Sie verwirklicht und fördert damit auch die
Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding
(SdbR), Heidelberg.
Die SRH Bildung GmbH fördert darüber
hinaus wissenschaftliche Vorhaben und
praktische
Maßnahmen, die der Weiterentwicklung
des Bildungs- und Gesundheitswesens und
der
Rehabilitation auf nationaler und
internationaler Ebene dienen.
3. Die SRH Bildung GmbH kann im
Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle
Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks nach Abs.1
dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
Sie darf zu diesem Zweck im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Sie kann hierzu insbesondere neue
Unternehmen und Betriebe errichten und
betreiben oder sich an Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder
deren Geschäftsführung übernehmen.
250.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Gerdau, Andrea, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2018.
a)
07.05.2018
Neber
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hertrich, Markus, Lampertheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
12.11.2018
Sorger
3310.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 60.000,00 EUR auf 310.000,00 EUR
erhöht.
a)
15.08.2019
Heckmann
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ruf, Simon Claudius, Neckargemünd,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gerdau, Andrea, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2021
Wilhelm
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mombaur, Georg Patrick, Heidelberg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hertrich, Markus, Lampertheim, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2021
Wilhelm
6325.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 325.000,00
EUR erhöht.
a)
29.11.2021
Vatter
7c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).

2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den
Gesellschaftszweck insbesondere durch die
Erbringung von Dienstleistungen im
Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen,
durch die Begleitung wissenschaftlicher
Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die
der Weiterentwicklung des Bildungs- und
Gesundheitswesens und der Rehabilitation
auf nationaler und internationaler Ebene
dienen, durch das planmäßige
Zusammenwirken mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in
der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die
Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und
durch die Unterstützung von körperlich oder
wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO
in der jeweiligen Fassung. Zur
Zweckverwirklichung können insbesondere
folgende Dienstleistungen erbracht werden:
- der beruflichen und schulischen Bildung,
- der beruflichen Rehabilitation,
- der Fort- und Weiterbildung,
- der Forschung, Lehre, Entwicklung und
Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialwesens.

3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.

Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an den die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.

Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:

1) administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2) Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3) Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4) Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5) Betriebsführungsdienstleistungen
6) Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7) Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8)
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9) Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10) IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12) Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14) Ausleihungen von Mitteln.

Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.

4. Sie kann diese Leistungen durch
abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1
AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen"
genannt) oder zusammen mit Dritten
erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit
auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH
Holding (SdbR), Heidelberg.

5. Die SRH Bildung GmbH kann im
Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle
Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks nach Abs.1
dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.
Sie darf zu diesem Zweck im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Sie kann hierzu insbesondere neue
Unternehmen und Betriebe errichten und
betreiben oder sich an Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art beteiligen,
sofern ihre Haftung auf die Einlage
begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung
übernehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei
insbesondere die Änderung von § 2 (nunmehr Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
09.12.2022
Sautner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.