Handelsregister · HRB 730387
Chronologischer Auszug
SRH Bildung GmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SRH Bildung GmbH b) Heidelberg Geschäftsanschrift: Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Weiter ist Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und das Betreiben von Ambulanzen, die Förderung der Jugendund Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 9, 10 und 13 AO. Zweck der Gesellschaft ist zudem auch die Unterstützung hilfebedürftiger Personen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke. 2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen. Insbesondere sind das Dienstleistungen: - der beruflichen und schulischen Bildung, - der beruflichen Rehabilitation, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. Die SRH Bildung GmbH fördert darüber hinaus wissenschaftliche Vorhaben und praktische Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen. 3. Die SRH Bildung GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen. | 250.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Gerdau, Andrea, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2018. | a) 07.05.2018 Neber | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hertrich, Markus, Lampertheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 12.11.2018 Sorger | ||||
| 3 | 310.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 60.000,00 EUR auf 310.000,00 EUR erhöht. | a) 15.08.2019 Heckmann | |||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Ruf, Simon Claudius, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerdau, Andrea, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2021 Wilhelm | ||||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Mombaur, Georg Patrick, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hertrich, Markus, Lampertheim, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2021 Wilhelm | ||||
| 6 | 325.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 325.000,00 EUR erhöht. | a) 29.11.2021 Vatter | |||
| 7 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen, durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und durch die Unterstützung von körperlich oder wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO in der jeweiligen Fassung. Zur Zweckverwirklichung können insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht werden: - der beruflichen und schulischen Bildung, - der beruflichen Rehabilitation, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an den die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 5. Die SRH Bildung GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung übernehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung von § 2 (nunmehr Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 09.12.2022 Sautner |
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