Handelsregister · HRB 335376
Chronologischer Auszug
SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berufsbildungswerk Neckargemünd gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Neckargemünd c) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der Ziele der Stiftung Rehabilitation durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Rehabilitation einschließlich ergänzender Beratung und Betreuung vor allem für Jugendliche und Heranwachsende. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt wird. | 1.000.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Bergau, Wolfgang, Diplom-Sozialarbeiter, Mannheim einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Porath, Jörg, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.10.1995 und 17.11.1995 zuletzt geändert am 28.03.1996 | a) 22.02.2006 Kretz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 07.02.1996 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 95 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 83 | |
| 2 | Einzelprokura: Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2006 Kirchner | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bergau, Wolfgang, Diplom-Sozialarbeiter, Mannheim | a) 03.04.2007 Lurk | ||||
| 4 | a) Firma geändert; nun: Berufsbildungswerk Neckargemünd Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Geschäftsanschrift: Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Berufsbildungswerk Neckargemünd Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neckargemünd verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. 3. Der Satzungszweck wird durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung, der beruflichen Rehabilitation einschließlich ergänzender Beratung und Betreuung vor allem für Jugendliche und Heranwachsende zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie der schulischen Bildung und Erziehung, der Fort- und Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften, verwirklicht. Sie verwirklicht damit die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen gemeinnützigen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann insbesondere anderen Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung auf die Einlage begrenzt ist. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert sowie Fortführungsfehler von Amts wegen berichtigt; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 28.07.2009 Rinke | ||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Porath, Jörg, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Brandt, Kerstin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2012 Rinke | |||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Paratsch, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2013 Rinke | |||
| 7 | Prokura erloschen: Brandt, Kerstin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 20.05.2016 Rinke | ||||
| 8 | a) Firma geändert; nun: SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH c) Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Förderung der Jugendhilfe. Förderung der Volks- und Berufsbildung. Förderung des Wohtfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1,3. 4, 7. 9 und 10 AO. Weiterer Zweck ist die Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO. 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und ergänzender Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch die finanzielle Unterstützung dieser Personen. Die Gesellschaft verwirklicht damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH, Heidelberg. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben. die der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist. | Stammkapital nun: 512.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 512.000,00 EUR erhöht. | a) 18.01.2019 Rinke | ||
| 9 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Lohwaßer, Sascha, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.01.2020 Rinke | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Paratsch, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 25.05.2021 Prellwitz | ||||
| 11 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Fortund Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen und der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Darüberhinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgungen inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung vom Ziff. 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 13.12.2022 Rinke |
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