Handelsregister · HRB 335376

Chronologischer Auszug

SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Berufsbildungswerk Neckargemünd
gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Neckargemünd

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwirklichung der Ziele der Stiftung
Rehabilitation durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere der
beruflichen Rehabilitation einschließlich
ergänzender Beratung und Betreuung vor
allem für Jugendliche und
Heranwachsende.

Die Gesellschaft errichtet und unterhält die
hierzu erforderlichen Unternehmen und
Betriebe.

Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des Gegenstands
der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu
insbesondere andere Unternehmen und
Betriebe errichten oder sich an anderen
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
beteiligen, sofern ihre Haftung auf die
Einlage begrenzt wird.
1.000.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Bergau, Wolfgang, Diplom-Sozialarbeiter,
Mannheim
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Porath, Jörg, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.10.1995 und 17.11.1995 zuletzt
geändert am 28.03.1996
a)
22.02.2006
Kretz

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 07.02.1996
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 95

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 83
2Einzelprokura:
Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2006
Kirchner
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bergau, Wolfgang, Diplom-Sozialarbeiter,
Mannheim
a)
03.04.2007
Lurk
4a)
Firma geändert; nun:
Berufsbildungswerk Neckargemünd
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Geschäftsanschrift:
Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd

c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Berufsbildungswerk Neckargemünd
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
Sitz in Neckargemünd verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung
des Wohlfahrtswesens, die Förderung der
Volks- und Berufsbildung, die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe und
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens.

3. Der Satzungszweck wird durch die
Erbringung von Dienstleistungen,
insbesondere der beruflichen Bildung, der
beruflichen Rehabilitation einschließlich
ergänzender Beratung und Betreuung vor
allem für Jugendliche und Heranwachsende
zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie
der schulischen Bildung und Erziehung, der
Fort- und Weiterbildung, der
anwendungsbezogenen Forschung und
Lehre, der Entwicklung und Beratung in
Rehabilitation, Medizin und
Sozialwissenschaften, verwirklicht. Sie
verwirklicht damit die Ziele der SRH
Holding (SdbR), Heidelberg.

4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des Gegenstands
der Gesellschaft gem. Abs. 2 dienen. Sie
errichtet und unterhält die hierzu
erforderlichen gemeinnützigen
Unternehmen und Betriebe. Die
Gesellschaft kann insbesondere anderen
Unternehmen und Betriebe errichten oder
sich an Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art beteiligen, sofern die Haftung
auf die Einlage begrenzt ist.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert sowie
Fortführungsfehler von Amts wegen berichtigt;
nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
28.07.2009
Rinke
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Porath, Jörg, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Brandt, Kerstin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2012
Rinke
6b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Paratsch, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Trabold, Joachim, Mauer, *XX.XX.XXXX
a)
16.12.2013
Rinke
7Prokura erloschen:
Brandt, Kerstin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2016
Rinke
8a)
Firma geändert; nun:
SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd
GmbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung.
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege. Förderung der
Jugendhilfe. Förderung der Volks- und
Berufsbildung. Förderung des
Wohtfahrtswesens und die Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr.
1,3. 4, 7. 9 und 10 AO. Weiterer Zweck ist
die Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO.
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere der
beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der
beruflichen Rehabilitation und ergänzender
Maßnahmen zur Integration von Menschen
in den Arbeitsmarkt sowie der schulischen
Bildung, Erziehung und Gesundheit. Der
mildtätige Satzungszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder die aus
wirtschaftlichen Gründen der Hilfe
bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise
durch den Betrieb von Einrichtungen zur
beruflichen Ersteingliederung junger
Menschen mit Behinderung und durch die
finanzielle Unterstützung dieser Personen.
Die Gesellschaft verwirklicht damit auch die
Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg
und der SRH Bildung GmbH, Heidelberg.
3. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben.
die der Verwirklichung des Gegenstandes
der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu
insbesondere andere Unternehmen und
Betriebe errichten oder sich an
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
beteiligen, sofern ihre Haftung auf die
Einlage begrenzt ist.
Stammkapital
nun:
512.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von §
1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der
Gesellschaft) und § 4 (Stammkapital) beschlossen.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
11.12.2018 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
auf 512.000,00 EUR
erhöht.
a)
18.01.2019
Rinke
9b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lohwaßer, Sascha, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
21.01.2020
Rinke
10b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Paratsch, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
25.05.2021
Prellwitz
11c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere der
beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der
beruflichen Rehabilitation und
medizinischen Versorgung, der beruflichen
und gesellschaftlichen Integration, der Fortund Weiterbildung, der
anwendungsbezogenen Forschung und
Lehre, der Betreuung von behinderten und
nicht behinderten Menschen und der
Entwicklung und Beratung in Rehabilitation,
Medizin und Sozialwissenschaften sowie
der schulischen Bildung, Erziehung und
Gesundheit.
Darüberhinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen und seelischen
Zustandes oder die aus wirtschaftlichen
Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so
beispielsweise durch den Betrieb von
Einrichtungen zur beruflichen
Ersteingliederung junger Menschen mit
Behinderung und durch Unterstützung
dieser Personen.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1. administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2. Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3. Arzneimittelversorgungen inkl.
Supportleistungen
4. Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5. Betriebsführungsdienstleistungen
6. Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7. Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9. Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10. IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14. Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie verwirklicht und fördert damit auch
die Ziele der SRH Holding (SdbR),
Heidelberg und der SRH Bildung GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung vom
Ziff. 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.
a)
13.12.2022
Rinke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.