Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsrecht. Zu Entscheidungen des Vorstandes ist in folgenden Fällen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich: a) zu Geschäften, durch die eine DM 5.000,00 übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins begründet wird; b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken; c) zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harry Müller
Heidelberg
Vorstand
Tobias Thalmann
Eppelheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.02.1978 mit Änderung vom 09.10.1978 und 26.01.1984.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.12.1978
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