Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Geschäften über 1.000,-- DM im Einzelfall und zu Grundstücksgeschäften, jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ein zustimmender Beschluß des gem. § 10 der Satzung gebildeten Vereinsausschusses oder (falls dieser ablehnt) der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Chekaiban
Wolnzach
Vorstand
Peter Brauneis
München
Vorstand
Norbert Friedrich
Nandlstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.10.1991 zuletzt geändert am 03.12.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.03.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.