Handelsregister · VR 1203
Chronologischer Auszug
SQUASH-CLUB Witzenhausen · Amtsgericht Eschwege
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SQUASH-CLUB Witzenhausen b) Witzenhausen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für: a) zu Geschäften, durch die eine DEM 5.000,00 übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins begründet wird, b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken, c) zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form. b) stellvertretender Vorsitzender: Ringleb, Stephan, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Bauer, Udo, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Haselböck, Jens, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 29.10.1979 zuletzt geändert am 11.03.1991 | a) 15.02.2005 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 21.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Ringleb, Stephan, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Bauer, Udo, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Brodersen, Nina, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Wilhelm, Jonas, Göttingen, *XX.XX.XXXX | a) 22.03.2019 Söhngen b) Anmeldung Blatt 10 Sonderband Beschluss Blatt 13 ff. Sonderband | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für: a) zu Geschäften, durch die eine DEM 5.000,00 übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins begründet wird, b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken, c) zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form. | a) 29.07.2024 Huschenbett b) Berichtigung zu lfd. Nr. 1, Sp. 3a) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.