Handelsregister · VR 1203

Chronologischer Auszug

SQUASH-CLUB Witzenhausen · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SQUASH-CLUB Witzenhausen

b)
Witzenhausen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist
erforderlich für:

a) zu Geschäften, durch die eine DEM 5.000,00
übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins
begründet wird,

b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von
Grundstücken,

c) zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Ringleb, Stephan, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Bauer, Udo, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Haselböck, Jens, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.10.1979 zuletzt geändert am 11.03.1991
a)
15.02.2005
Turan

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.07.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Ringleb, Stephan, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Bauer, Udo, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Brodersen, Nina, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Wilhelm, Jonas, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
22.03.2019
Söhngen

b)
Anmeldung Blatt 10 Sonderband
Beschluss Blatt 13 ff.
Sonderband
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden
Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein gemeinsam.

Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist
erforderlich für:

a) zu Geschäften, durch die eine DEM 5.000,00
übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins
begründet wird,

b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von
Grundstücken,

c) zur Aufnahme von Krediten jeglicher Form.
a)
29.07.2024
Huschenbett
b)
Berichtigung zu lfd. Nr. 1, Sp. 3a)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.