Handelsregister · VR 40329
Chronologischer Auszug
Squash - Club - Mörlenbach · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Squash - Club - Mörlenbach b) Mörlenbach | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Sportwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf in folgenden Fällen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) zu Geschäften, durch die im Einzelfall eine 5.000,00 DEM übersteigende finanzielle Verpflichtung des Vereins begründet wird; b) zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken; c) zur Aufnahme von Krediten jeder Art; d) beim Hallenwechsel 3/4 Mehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse können schriftlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden. b) 1. Vorsitzender: Jöst, Jürgen, kaufmännischer Angestellter, Mörlenbach stellvertretender Vorsitzender: Junghans, Roland, Versicherungsangestellter, Mörlenbach Kassiererin: Brück, Felicitas, Hausfrau, Mörlenbach Schriftführerin: Junghans, Marlies, Hausfrau, Mörlenbach Sportwart: Dr. Deneke, Ulfert, Industrieapotheker, Mörlenbach | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.12.1980 | a) 13.11.2006 Putz b) Tag der ersten Eintragung: 01.09.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.