Handelsregister · VR 1174

Chronologischer Auszug

Squash Club Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Squash Club Freiburg e.V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart
und dem Sportwart. Der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende vertreten jeweils zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass für folgende
Rechtsgeschäfte die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist:
a) Rechtsgeschäfte, durch die eine den Betrag von
5.000,00 DEM übersteigende Verpflichtung des Vereins
begründet wird.
b) Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von
Grundstücken.
c) Zur Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von
5.000,00 DEM.

b)
Erster Vorsitzender:
Dr. Burgard, Wolfram, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Stüttgen, Frank, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Gutknecht, Gondo, Buggingen-Seefelden, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Dr. Rebstock, Ulrich, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kleinhans, Stefan, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.06.1978 mit Änderung vom 22.11.1996.
a)
05.04.2006
Friedrich

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
08.08.1978
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 135 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart,
dem Schriftführer und dem Sportwart. Der 1. Vorsitzende
oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht
des Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass für
folgende Rechtsgeschäfte die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist:
a) Rechtsgeschäfte, durch die eine den Betrag von
2.500,00 EUR übersteigende Verpflichtung des Vereins
begründet wird.
b) Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von
Grundstücken.
c) Zur Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von
1.000,00 EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.02.2011
Müller

b)
Neufassung der Satzung:
S. 199 ff

Änderungsbeschluss:
S. 197
3b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Kassenwart:
Gutknecht, Gondo Michael, Buggingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Löffler, Peter, Gottenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Dr. Schopp, Patrick Raphael, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Stüttgen, Frank, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Prof. Dr. Rebstock, Ulrich, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender:
Dr. Burgard, Wolfram, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
Sportwart:
Kleinhans, Stefan Matthias, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
a)
19.08.2022
Transier-Lang
4b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
Sportwart:
Kleinhans, Stefan Matthias, Sexau, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2023
Mertens

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.