Handelsregister · VR 1174
Chronologischer Auszug
Squash Club Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Squash Club Freiburg e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Sportwart. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass für folgende Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist: a) Rechtsgeschäfte, durch die eine den Betrag von 5.000,00 DEM übersteigende Verpflichtung des Vereins begründet wird. b) Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken. c) Zur Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von 5.000,00 DEM. b) Erster Vorsitzender: Dr. Burgard, Wolfram, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Stüttgen, Frank, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Gutknecht, Gondo, Buggingen-Seefelden, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Dr. Rebstock, Ulrich, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kleinhans, Stefan, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.06.1978 mit Änderung vom 22.11.1996. | a) 05.04.2006 Friedrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 08.08.1978 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 135 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Sportwart. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass für folgende Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist: a) Rechtsgeschäfte, durch die eine den Betrag von 2.500,00 EUR übersteigende Verpflichtung des Vereins begründet wird. b) Zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken. c) Zur Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von 1.000,00 EUR. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 09.02.2011 Müller b) Neufassung der Satzung: S. 199 ff Änderungsbeschluss: S. 197 | |
| 3 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Kassenwart: Gutknecht, Gondo Michael, Buggingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Löffler, Peter, Gottenheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Dr. Schopp, Patrick Raphael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Stüttgen, Frank, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Prof. Dr. Rebstock, Ulrich, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzender: Dr. Burgard, Wolfram, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei Sportwart: Kleinhans, Stefan Matthias, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 19.08.2022 Transier-Lang | ||
| 4 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Sportwart: Kleinhans, Stefan Matthias, Sexau, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2023 Mertens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.