Handelsregister · HRB 116175

Chronologischer Auszug

SPT Reiseservice GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SPT Reiseservice GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Glockengasse 3, 60437 Frankfurt am Main

c)
Veranstaltung und Vermittlung von Reisen,
Beförderungsdienstleistungen (Bus, Flug
und Transfer) sowie
Beherbergungsleistungen (Vermittlung von
Hotelübernachtungen)
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Behle, Jonas Benedikt, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Bauer, Timo, Waldenburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018 mit Änderung vom
28.05.2019
a)
25.07.2019
Weber

b)
Fall 1
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Siercker Straße 4, 74638 Waldenburg
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Behle, Jonas Benedikt, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
06.02.2020
Krämer

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn (20 IN 1122/24)
vom 21.02.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
21.03.2025
Pussehl

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.