Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Jeder vertritt allein. In Entscheidungen über den Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von Grundvermögen, die Beleihung von sonstigem Vereinsvermögen, die Übernahme von Bürgschaften und entsprechenden Verpflichtungsgeschäften vertreten 2 Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albrecht Heinrich Rapp
Ravensburg
Vorstand
Thomas Arno Berner
Ravensburg
Vorstand
Hermann Johannes Leger
Schlier
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.1989 zuletzt geändert am 16.10.2013
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1989
Neufassung der Satzung: Blatt 75/78
Satzung: Blatt 112/113
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.