Handelsregister · GnR 39
Chronologischer Auszug
Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG (SWG) · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. b) Spremberg c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten lassen, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Auf der Grundlage des Altschuldenhilfegesetzes vom 26.06.1993 kann die Genossenschaft 15 % des Wohnungsbestandes an Mieter und Mitglieder der Genossenschaft verkaufen. Um den Forderungen des Altschuldenhilfegesetzes zum Verkauf von 15 % der Wohnungen des vorhandenen Wohnungsbestandes gerecht zu werden, können auch Wohnungen durch Genossenschaftsausgründung bzw. Abspaltung und durch Privatisierung an Zwischenerwerber veräußert werden. | keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstandsmitglied: 1. Petraus, Frank, *XX.XX.XXXX, Spremberg Vorstandsmitglied: 2. Koernig, Lothar, *XX.XX.XXXX, Elsterheide OT Seidewinkel | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 01.10.1990 zuletzt geändert am 08.04.1997 Die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Spremberg besteht auf der Grundlage des zur Einführung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der BRD für die Wohnungsgenossenschaften der DDR vom 15.08.1990 (GBl. I Nr. 53 vom 22.08.1990) als Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. fort. | a) 27.05.2005 Brüske b) Tag der ersten Eintragung 30.05.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten lassen, errichten, erwerben, vermitteln, betreuen und verkaufen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. | a) Das Statut ist am 07.06.2001 geändert und neu gefasst, sowie erneut geändert am 27.05.2004 in § 5 (Eintrittsgeld). Das Statut ist am 09.06.2005 geändert in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben). | a) 18.07.2005 Jänchen b) Satzung Bl.309 ff. SB | ||
| 3 | a) Die Satzung ist am 31.05.2007 geändert in § 21 (Vorstand). | a) 19.11.2007 Perl | ||||
| 4 | a) Spremberger Wohnungsbaugenossenschaft eG (SWG) c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten lassen, errichten, erwerben, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. | a) Die Satzung ist am 21.05.2008 geändert und neu gefasst. | a) 31.07.2008 Perl | |||
| 5 | b) Änderung zu Nr. 2: Vorstandsmitglied: Koernig, Lothar, *XX.XX.XXXX, Spremberg | a) 26.08.2008 Perl | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Petraus, Frank Vorstandsmitglied: 3. Zink, Andre, *XX.XX.XXXX, Hoyerwerda | a) 06.10.2016 Barig | ||||
| 7 | a) Die Satzung ist am 22.06.2017 geändert in den §§ 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat). | a) 23.03.2018 Barig | ||||
| 8 | a) Die Satzung ist am 21.06.2018 geändert in der Anlage "Übernahme weiterer Geschäftsanteile als Pflichtanteile entsprechend § 17 Abs. 2". | a) 19.09.2018 Barig | ||||
| 9 | a) Die Satzung ist am 13.06.2019 geändert und neu gefasst. | a) 27.08.2019 Barig | ||||
| 10 | b) Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstandsmitglied: Zink, André, *XX.XX.XXXX, Hoyerwerda | a) 08.10.2019 Barig | ||||
| 11 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. | a) Die Satzung ist am 20.06.2024 neu gefasst. Geändert wurde insbesondere der Gegenstand. | a) 19.09.2024 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.