Handelsregister · VR 21866

Chronologischer Auszug

Sprachbrücke - Deutsch-russischer Verein zur Förderung von Zweisprachigkeit und Sprachtherapie e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sprachbrücke - Deutsch-russischer Verein zur Förderung von Zweisprachigkeit und Sprachtherapie e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem Beisitzer.
Ein Mitglied des Vorstandes nimmt die Funktion des Kassenwarts, ein anderes die des Schriftführers wahr.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassenwart erhält abweichend hiervon die Vollmacht,
Beträge bis zu 100,00 Euro auch selbständig auf das Vereinskonto einzuzahlen bzw. von diesem abzuheben.

b)
Vorsitzender:

1.
Leithold, Kristine, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Alexandrowa, Nina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:

3.
Alexandrow, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 23.06.2002 mit Änderung vom 01.03.2003.
a)
31.08.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl. 5-8
Beschluss Bl. 25,
26

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Leithold, Kristine

Vorsitzende:
4.
Wendel, Ksenija, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
11.05.2011
Herrmann
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Kassenwart:

3. Alexandrow, Alexander
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
07.03.2013
Herrmann
b)
Satzung Bl. 83 -
87
Beschluss Bl. 69

Beschluss Bl.
72,81, (Bl. 88 -
92)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.