Handelsregister · VR 21866
Chronologischer Auszug
Sprachbrücke - Deutsch-russischer Verein zur Förderung von Zweisprachigkeit und Sprachtherapie e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sprachbrücke - Deutsch-russischer Verein zur Förderung von Zweisprachigkeit und Sprachtherapie e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Beisitzer. Ein Mitglied des Vorstandes nimmt die Funktion des Kassenwarts, ein anderes die des Schriftführers wahr. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Kassenwart erhält abweichend hiervon die Vollmacht, Beträge bis zu 100,00 Euro auch selbständig auf das Vereinskonto einzuzahlen bzw. von diesem abzuheben. b) Vorsitzender: 1. Leithold, Kristine, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Alexandrowa, Nina, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassenwart: 3. Alexandrow, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 23.06.2002 mit Änderung vom 01.03.2003. | a) 31.08.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 5-8 Beschluss Bl. 25, 26 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Leithold, Kristine Vorsitzende: 4. Wendel, Ksenija, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 11.05.2011 Herrmann | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr Kassenwart: 3. Alexandrow, Alexander | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 07.03.2013 Herrmann b) Satzung Bl. 83 - 87 Beschluss Bl. 69 Beschluss Bl. 72,81, (Bl. 88 - 92) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.