Personaldienstleistung und Arbeitnehmerüberlassung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Mirce Filiposki
Nieder-Olm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Gordana Filiposki
Nieder-Olm
Einzelprokura Prokurist(in)
Claire Kathrin Nadia Zarrinkhameh
Wiesbaden
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Eintragung Nr. 1 Spalte 4 b) vom 06.12.2011 von Amts wegen berichtigt.
Fall 3
Fall 5
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2011
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2012 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Zweigniederlassung Hamburg) der spp direkt Mainz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40007) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die hier am 24.04.2012 unter der lfd. Nummer 3 eingetragene Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden spp direkt Mainz GmbH (Amtsgericht Mainz, HRB 40007) am 21.05.2012 wirksam geworden.
Unternehmensvertrag
Mit der Myra GmbH & Co. KG, Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 40542) als herrschendem Unternehmen ist am 22.03.2012 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.