Handelsregister · VR 240545
Chronologischer Auszug
Sportvereinigung Weil im Schönbuch · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportvereinigung Weil im Schönbuch b) Weil im Schönbuch | a) Der Verein wird durch den 1.Vorsitzenden und einen der beiden 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so wird der Verein durch die beiden 2. Vorsitzenden gemeinsam Vertreten. b) 1. Vorsizender: Kempf, Sajoscha, Weil im Schönbuch, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hiller, Jochen, Geschäftsführer, Weil im Schönbuch 2. Vorsitzender: Müller, Denis, Weil im Schönbuch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.07.1968 zuletzt geändert am 04.04.2009 | a) 18.08.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.02.1969 Satzung: Sonderband Blatt 204/211, 240/244 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer dem technischen Leiter und dem Jugendleiter. Der 1. Vorsitzende oder einer der 2. Vorsitzenden vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Gebauer, Gudrun, Weil im Schönbuch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hiller, Jochen, Geschäftsführer, Weil im Schönbuch | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.05.2015 Späth b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 281 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.