Handelsregister · VR 215

Chronologischer Auszug

Sportvereinigung Rheinwacht Erfgen 1929 e.V. Till-Moyland · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportvereinigung Rheinwacht Erfgen 1929 e.V. Till-Moyland

b)
Erfgen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

b)
Vorsitzender:
Vermaassen, Theodor, Bedburg-Hau-Hasselt
stellvertretender Vorsitzender:
Brünnen, Willi, Schriftsetzermeister, Bedburg-Hau-Till
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.04.1960 zuletzt geändert am 27.01.1977
a)
06.06.2005
Rademacher

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.05.1960
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Letzte vollständige
Satzung Bl. 56 - 65
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Brünnen, Willi, Schriftsetzermeister, Bedburg-Hau-Till

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Mies, Steffen, Bedburg-Hau, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2007
van Eimern

b)
Vorstandswahl vom 24.03.2006,
Blatt 101, 102
3b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Vermaasen, Theodor, Bedburg-Hau-Hasselt,
*XX.XX.XXXX
a)
02.05.2007
van Eimern

b)
Eintrag des Vorsitzenden zu lfd.
Nr. 1 auf Grund eines
Erfassungsfehlers von Amts
wegen berichtigt.
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 4
(Zahlung von Vergütungen) und § 12 Abs. 4 (Vertretung des Vereins).
a)
17.07.2008
van Eimern

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.