Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Mitgliederversammlung bleibt vorbehalten: a) Die Entscheidung über Anschaffung, Belastung und Veräußerung von Grundvermögen. b) Die Genehmigung von Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
Tag der ersten Eintragung: 10.11.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Eintragung vom 07.09.2020 aus systemtechnischen Gründen von Amts wegen nochmals vorgenommen.
Satzung
Satzung vom 15.08.1952 zuletzt geändert am 16.12.1994
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.