Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Kassier, dem Schriftführer und dem technischen Leiter. Jedem Vorstandsmitglied, ausgenommen dem Vorsitzenden, können die Aufgaben des Schriftführers und falls bestellt eines Geschäftsführers, dem Schatzmeister die Aufgaben des Kassiers in Personalunion übertragen werden. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl-Heinz Kulow
Stuttgart
Vorstand
Steven Jordan
Stuttgart
Vorstand
Andrea Fuchs
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.06.1947 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 11.04.1997.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Austritt), § 6 (Ausschluss), § 9 (Beiträge), § 10 (Organe des Vereins), § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung), § 13 (Ablauf und Kompetenz einer Mitgliederversammlung), § 14 (Vorstand), § 16 (Mitgliedschaft im Vorstand), § 17 (Hauptausschuss), § 18 (Aufgaben des Hauptausschusses), § 19 (Technischer Leiter) und § 20 (Geschäftsführer) beschlossen. § 21 (Jugendausschuss) wurde neu eingefügt, wodurch sich die nachfolgenden Paragraphen entsprechend verschieben. Weiterhin wurden § 23 (Abstimmungen), § 28 (Abteilungen), § 29 (Vereinszeitung), § 30 (Veröffentlichungen) und § 34 (Inkrafttreten) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel) beschlossen. § 2 a (Entgeltliche Tätigkeit und Aufwandsentschädigung) und § 31 (Datenschutz) wurden neu eingefügt. Dadurch bisherige §§ 31 bis 34 nun §§ 32 bis 35 der Satzung.
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Ausschluss), § 8 (Ausscheiden aus dem Verein), § 9 (Beiträge) und § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen. § 29 (Vereinsordnungen) wurde neu eingefügt, wodurch sich die nachfolgenden Paragraphen entsprechend verschieben. Weiter wurde der § 33 (Auflösung des Vereins) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel des Vereins), § 2a (Vergütung für Vereinstätigkeiten), § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung), § 33 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 11, 12, 13, 23, 24, 32 -38 beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.01.2006.